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Autogas TÜV-Abnahme

In einer Zeit, in der der Benzinpreis immer mehr in die Höhe schnellt, suchen viele Verbraucher eine günstigere und umweltschonende Alternative zu diesem herkömmlichen Kraftstoff. Neben den mit Pflanzenöl betriebenen Fahrzeugen oder Autos mit Elektromotor bietet ein Gasantrieb die optimal Lösung. Da die Verbrennungseigenschaften des Gases dem des Benzins sehr ähnlich ist kann jeder Ottomotor problemlos umgerüstet werden, ohne das bauliche Veränderungen am Motor vorgenommen werden müssen.

Wichtig ist jedoch die Abnahme durch den TÜV oder die Dekra, da durch den Einbau einer Gasanlage die Betriebserlaubnis erlischt. Für die Eintragung in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief wird eine Gassystem-Einbauprüfung durchgeführt.

Sie umfasst die Kontrolle des kompletten Systems auf Dichtigkeit sowie die Kontrolle aller Bauteile nach der vorgeschriebene Prüfnorm ECE-R61.0. Diese Prüfnorm stellt sicher, das die Umrüstung unter Berücksichtigung aller Sicherheitsvorschriften fachgerecht durchgeführt wurde. Sie entfällt, wenn die Nachrüstung von einem durch den TÜV zertifizierten Werkstatt vorgenommen wurde. Das Zertifikat berechtigt den Fachbetrieb Einbau, Diagnose und Wartung von Gasanlagen zu betreiben sowie die Durchführung der Gasanlagen-Prüfung und ist durch ISO 9001/2000 genormt.

Zertifizierte Werkstätten arbeiten eng mit dem TÜV zusammen, so dass sie in der Regel für den Kunden die Einbauabnahme und Eintragung der Gasanlage in die Papiere organisieren können. Auch greifen die zertifizierten Betriebe meist auf die vom TÜV erstellten Mustergutachten für Autogasbetrieb zurück. Diese Gutachten gibt es für die gängigsten Fahrzeugtypen und erleichtern die Umrüstung.

Die Kosten für die Abnahme der Umrüstung belaufen sich auf etwa 130,- Euro. Die wiederkehrende Gasanlagenprüfung, die im Rahmen der regelmäßigen Hauptuntersuchung alle zwei Jahre erfolgt, kosten etwa 30,- Euro. Im Rahmen dieser Hauptuntersuchung findet ebenso die Abgas-Sonderuntersuchung statt, die auch für gasbetriebene Fahrzeuge Pflicht ist.

Die eingebauten Gastanks, bei denen der TÜV einen Prüfdruck von 40 bar vorschreibt, unterliegen besonderen Bestimmungen. Nach der Einbau-Abnahme findet bei Erdgas alle fünf Jahre und bei Flüssiggas alle zehn Jahre eine Überprüfung statt.

Deutschlandweit gibt es immer mehr zertifizierte Werkstätten und TÜV-Prüfstationen, so dass eine Abnahme der eingebauten Gasanlage kein Problem darstellt.