Autogas und Tachoangleichung
Viele verwechseln die Tachoangleichung mit der Tachojustierung. Dabei hat das eine nichts mit dem anderen zu tun. Die Tachojustierung meint die Veränderung des tatsächlichen Kilometerstandes in einem Fahrzeug und ist seit August 2005 in Deutschland verboten. Die Tachoangleichung ist hingegen sogar vom TÜV vorgeschrieben und ist immer dann von Nöten, wenn man auf ein Fahrzeug neue Reifen mit einer anderen Felgengröße aufzieht.
Der Tacho ist auf die Felgen an einem Fahrzeug abgestimmt. Verändert sich die Felgengröße, verändert sich auch die Daten am Tacho. Damit ist sowohl die Geschwindigkeit als die geleisteten Kilometer gemeint. Ein Rad mit einer kleineren Felge braucht weniger Zeit und Strecke, sich um die eigene Achse zu drehen als ein Rad mit einer größeren Felge. Bleiben wir bei diesem Beispiel, erhöht sich die angezeigte Geschwindigkeit und die angezeigten gefahrenen Kilometer. Umgekehrt natürlich genauso. Um das zu vermeiden, nimmt man eine Tachoangleichung vor. Hier werden die Daten der Felgen wieder mit dem Tacho abgeglichen und zwar mit modernster Technik und der neusten Tacho Software. Das sollten allerdings nur Spezialisten machen, da man mit der falschen Handhabung oder der falschen Software nicht nur die Daten verfälscht, sondern auch ein gesamtes Fahrzeug zum Erliegen bringen kann. Das liegt an der Kommunikation der Steuereinheiten und Speichereinheiten in einem Fahrzeug. Sind in den verschiedenen Speicherstellen verschiedene Kilometerstände hinterlegt, wird die empfindliche Kommunikation gestört und es kommt zu den ersten Fehlermeldungen in der Elektronik. Die Fehlersuche ist oft zeitaufwendig und nicht nur dadurch kostenintensiv. Hier sollten Sie sich Referenzen der Werkstatt einholen, für die Sie sich entschieden haben.
Und überdenken Sie bitte Ihre Entscheidungskriterien. Entfernung vom Wohnort und Preis sollten dabei eine untergeordnete Rolle spielen, denn unter Umständen zahlen Sie das gesparte Geld hinterher doppelt und dreifach drauf.